Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.
Die Bearbeitung steuerlicher Fragen, die sich häufig auch mit Problemstellungen aus anderen Rechtsgebieten überschneiden, ist meine Aufgabe als Fachanwältin für Steuerrecht. Schnittstellen sind hier oft beispielsweise das Arbeitsrecht, das Erbrecht und das Gesellschaftsrecht, zu denen – neben dem steuerlichen Fachwissen – fundierte Rechtskenntnisse erforderlich sind, um zu einer zufriedenstellenden und rechtlich richtigen Gesamtlösung zu gelangen.
Sind Steuern fehlerhaft festgesetzt worden, vertrete ich Sie gegenüber dem Finanzamt bzw. vor den Finanzgerichten bei Einsprüchen und Klageverfahren. Es werden für Sie aber auch jegliche Steuererklärungen und -anmeldungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer, u. a.), die Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse angefertigt.
Ich helfe Ihnen vor allem bei folgenden Angelegenheiten:
Wir beraten Sie sowohl im Familienrecht als auch in den angrenzenden Rechtsgebieten in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen. Hierzu zählen insbesondere folgende Bereiche:
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinsichtlich ihrer Rechte.
Zocher Rechtsanwälte vertritt und berät seine Mandanten kompetent und erfahren in allen Angelegenheiten hinsichtlich des Arbeitsrechts. Hierbei geht es hauptsächlich, um die rechtliche Beurteilung verschiedenster Situationen des Arbeitslebens. Insbesondere stehen hierbei Fragen bezüglich der
im Fokus unserer Beratung. Wie in vielen anderen Rechtsgebieten kommt es auch hier neben der juristischen Expertise des Beratenden auch auf dessen strategisches Geschick an, um die Ziele des Mandanten bestmöglich umzusetzen. Neben der originären juirstischen Kompetenz zeichnen wir uns gerade durch solche Rechtsanwaltspersönlichkeiten aus.
Wir vertreten Erben und beraten Erblasser hinsichtlich ihrer Rechte. Zocher Rechtsanwälte ist Ansprechpartner sowohl für Erben als auch für Erblasser für Fragen rund um das Erbrecht. Sowohl wenn es um die Durchsetzung etwaiger erbrechtlicher Ansprüche vor Gericht oder um die Gestaltung letztwilliger Bestimmungen geht, kann Rechtsrat gefragt sein. In Betracht kommen vor allem
Zocher Rechtsanwälte berät Sie als Mieter oder Vermieter in allen Fragen des Mietrechts und vertritt Sie außergerichtlich und in gerichtlichen Verfahren vor allen Gerichten in Wernigerode und im gesamten Bundesgebiet.
Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel in folgenden Fragen aus dem Mietrecht:
In allen Fragen zum Mietrecht ist der Mietvertrag von großer Bedeutung. Er sollte in jedem Fall zum Beratungsgespräch mitgebracht werden. Darüber hinaus benötigen wir natürlich auch weiteren Schriftverkehr, den es möglicherweise schon gibt.
Aufgrund der sich in den letzten Jahren immer mehr verschlechternden allgemeinen Zahlungsmoral sind immer mehr Unternehmen mit enormen Zahlungsrückständen und Außenständen konfrontiert.
Derartige Forderungsausfälle bedrohen besonders kleinere und mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz, da sie derartige Zahlungsverzögerungen oftmals kaum kompensieren können. Eine Vielzahl von Insolvenzen ist die Folge.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass sich Personen verstärkt mit Forderungsschreiben konfrontiert sehen, welche manchmal ganz oder zu einem gewissen Teil auch unberechtigt sind. Diese Forderungsschreiben, oftmals auch von Inkassounternehmen erstellt, entbehren, sofern diesen keine vertragliche Vereinbarung zugrunde liegt, jeglicher rechtlicher Grundlage. Oftmals werden dem Adressaten dieser Mahnschreiben die teilweise unverhältnismäßig hohen Inkassokosten in Rechnung gestellt.
Unser Leistungsspektrum:
Wir übernehmen für Sie die schnelle und zuverlässige Beitreibung offener Forderungen bei Ihrem Schuldner. Da Ihre Anwaltskosten durch den Gegner nur dann zu ersetzen sind, wenn sich dieser im Zahlungsverzug befindet, empfehlen wir Ihnen, bereits vor unserer Beauftragung den Gegner durch eine Mahnung mit Fristsetzung in Verzug zu setzen.
Auch problematische Fälle des Forderungseinzuges wie z.B. Schuldner mit wechselndem / unbekanntem Aufenthaltsort oder Schuldner ohne ausreichende finanzielle Mittel werden von meinem Büro übernommen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Forderungseinzugs und der Zwangsvollstreckung, die wir gern in Ihrem Interesse einsetzen möchten. Oft braucht es auch einen langen Atem, bis Sie Ihr Geld erhalten.
Unser Rat: Warten Sie nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Rechte.